Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Dienstleistungen der Softwareentwicklung und IT-Beratung
Stand: Juli 2026 · Version 1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Softwareentwicklung, Programmierung, IT-Beratung und damit verbundene Dienstleistungen zwischen der KYZNCODE GmbH (nachfolgend „KYZNCODE") und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn KYZNCODE diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der KYZNCODE GmbH, insbesondere für Softwareentwicklung, Programmierung, IT-Beratung, Hosting und damit verbundene Dienste.
(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verbraucherverträge sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(3) Die im Einzelangebot getroffenen Regelungen haben Vorrang vor diesen AGB, soweit sie ausdrücklich von den AGB abweichen.
§ 2 Leistungsgegenstand und Technologiewahl
(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelangebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich genannt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags.
(2) Die Wahl der eingesetzten Technologien (Programmiersprachen, Frameworks, Bibliotheken, Cloud-Dienste u. ä.) erfolgt ausschließlich in Absprache und mit Zustimmung von KYZNCODE. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung von Technologien, die nicht im Kompetenzbereich von KYZNCODE liegen. KYZNCODE darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer einsetzen; für deren Leistungen steht KYZNCODE wie für eigene Leistungen ein.
(3) Zeitpläne im Angebot sind unverbindliche Planungsgrundlagen, sofern ein Termin nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart ist. Zeichnet sich ab, dass ein geplanter Termin nicht gehalten werden kann, informiert KYZNCODE den Auftraggeber unverzüglich.
(4) Sollte sich der tatsächliche Arbeitsaufwand im Projektverlauf erhöhen, behält sich KYZNCODE vor, eine Nachverhandlung der Konditionen oder ein separates Zusatzangebot zu erstellen. Dies gilt insbesondere bei unvollständigen oder verspätet bereitgestellten Anforderungen und Assets.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Assets, Zugänge, Infrastruktur und Informationen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
(2) Für einen reibungslosen Entwicklungsprozess ist die eindeutige Benennung von mindestens einem Ansprechpartner seitens des Auftraggebers erforderlich, der zur Entscheidungsfindung bevollmächtigt ist.
(3) Verzögerungen, die durch nicht oder verspätet bereitgestellte Mitwirkungsleistungen entstehen, verschieben den Projektzeitplan entsprechend. KYZNCODE informiert den Auftraggeber unverzüglich über entstehende Verzögerungen. Wartezeiten von mehr als 10 Werktagen berechtigen KYZNCODE, eingeplante Ressourcen anderweitig einzusetzen. Die Wiederaufnahme des Projekts erfolgt nach Verfügbarkeit.
(4) Die Pflicht zur rechtzeitigen Rückmeldung bei Reviews und Abnahmen (insbesondere innerhalb von 5 Werktagen) obliegt dem Auftraggeber.
§ 4 Meetings und Abstimmung
(1) Projektbezogene Abstimmungsrunden (Reviews, Statusmeetings) werden bei Bedarf in digitaler Form durchgeführt. Bei Projekten mit Meilensteinstruktur sind regelmäßige Reviews, mindestens alle zwei Wochen, obligatorisch.
(2) Abstimmungsmeetings und Reviews sind Bestandteil der vereinbarten Stundenleistungen und gelten bei Teilnahme durch den Auftraggeber als erbrachte, vergütungspflichtige Leistung.
(3) Reisetätigkeiten sind nicht Bestandteil des Standardangebots und können auf Anfrage nach individueller Absprache separat vereinbart werden.
§ 5 Reaktionszeit und Erreichbarkeit
(1) KYZNCODE antwortet aktiv und persönlich in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang einer Mitteilung an Werktagen.
(2) Die Erreichbarkeit von KYZNCODE besteht werktags von 08:00 bis 18:00 Uhr, sofern nicht abweichend vereinbart.
(3) Auf Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung ist eine kontinuierliche Betreuung rund um die Uhr (24/7) möglich. Hierfür ist ein Service-Level-Agreement (SLA) erforderlich, das separat zu beauftragen ist.
§ 6 Abnahme und Korrekturschleifen
(1) Die Abnahme einer Leistung oder eines Meilensteins gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Abnahme schriftlich bestätigt oder wenn KYZNCODE den Auftraggeber nach Bereitstellung zur Abnahme aufgefordert und ihm hierfür eine Frist von 10 Werktagen gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). In der Aufforderung weist KYZNCODE auf die Bedeutung des Schweigens hin.
(2) Sofern im Einzelangebot nicht anders geregelt, sind je Meilenstein zwei Korrekturschleifen im Angebotsumfang enthalten. Eine Korrekturschleife umfasst die Behebung von Abweichungen gegenüber der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
(3) Änderungswünsche, die über die im Angebot definierte Leistung hinausgehen, gelten als Change Requests und werden separat nach Aufwand berechnet.
§ 7 Abrechnung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem und abgerufenem Aufwand in Personenstunden (1 Arbeitsstunde = 1 Personenstunde). Die Berechnung beginnt ab den ersten angefangenen 15 Minuten.
(2) Mit jeder Rechnung wird eine Dokumentation inklusive Zeiterfassung und Leistungsinhalt geliefert.
(3) Das Abrechnungsintervall und der Stundensatz werden im Einzelangebot festgelegt. Sofern dort nicht anders geregelt, gilt ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Abzüge.
(4) Alle Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(5) Vereinbarte Stundenkontingente oder Mindestabnahmen sind vollständig abzurufen und werden, sofern nicht in Anspruch genommen, zum Projektende in Rechnung gestellt, abzüglich der Aufwendungen, die KYZNCODE durch den Nichtabruf erspart; dem Auftraggeber bleibt der Nachweis höherer ersparter Aufwendungen vorbehalten.
(6) Bei meilensteinbasierter Abrechnung ist die Vorauszahlung je Meilenstein zu 100 % vor Beginn der jeweiligen Ausführung fällig, sofern im Einzelangebot so vereinbart.
(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 8 Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen
(1) KYZNCODE räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht ein, die für ihn individuell erstellten Arbeitsergebnisse für die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln. Diese Rechtseinräumung steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung (§ 158 Abs. 1 BGB); bis dahin hat der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für Test- und Abnahmezwecke. Zu den Arbeitsergebnissen gehören der zugehörige Quellcode und die technische Dokumentation; sie werden dem Auftraggeber spätestens mit vollständiger Zahlung übergeben.
(2) An vorbestehenden Werkzeugen, Bibliotheken und wiederverwendbaren Komponenten von KYZNCODE erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht, soweit dies für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderlich ist. Für Open-Source-Bestandteile gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; KYZNCODE weist wesentliche Open-Source-Komponenten auf Anfrage aus.
(3) Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte, Assets und Daten bleiben in dessen Rechtsinhaberschaft.
§ 9 Zahlungsausfall und Verzugsfolgen
9.1 Zahlung per Rechnung
(1) Bei vereinbartem Zahlungsziel tritt Zahlungsverzug ohne weitere Mahnung ein, sobald die im Angebot oder auf der Rechnung genannte Zahlungsfrist abgelaufen ist (§ 286 Abs. 2 BGB). Sofern kein abweichendes Zahlungsziel vereinbart ist, gilt eine Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(2) Ab Eintritt des Verzugs ist KYZNCODE berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 (in Worten: neun) Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu berechnen. Zusätzlich hat KYZNCODE Anspruch auf die gesetzliche Verzugspauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB); sie wird auf einen Schadensersatz angerechnet, soweit dieser Rechtsverfolgungskosten betrifft.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle durch den Zahlungsverzug entstehenden Kosten zu tragen, insbesondere Mahngebühren, Inkassokosten und gerichtliche Gebühren.
(4) KYZNCODE behält sich vor, bei erheblichem Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
9.2 Zahlung per SEPA-Lastschrift
(1) Soweit die Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart ist, erteilt der Auftraggeber KYZNCODE ein SEPA-Lastschriftmandat. KYZNCODE ist berechtigt, fällige Beträge zum vereinbarten Termin vom angegebenen Konto einzuziehen.
(2) Wird eine SEPA-Lastschrift nicht erfolgreich ausgeführt (Rückbuchung), gerät der Auftraggeber ab der ersten Rückbuchung ohne weitere Mahnung in Zahlungsverzug, sofern er die Rückbuchung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 4 BGB); eine ausreichende Kontodeckung zum angekündigten Einzugstermin hat der Auftraggeber stets zu vertreten.
(3) Im Falle einer Rückbuchung schuldet der Auftraggeber auf den fälligen Rechnungsbetrag Verzugszinsen gemäß § 288 BGB in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie sämtliche hieraus entstehenden Verzugsschäden.
(4) Für jede durch die Rückbuchung verursachte zusätzliche Buchung (z. B. erneuter Einzugsversuch, Rückbuchungsgebühr, Mahnbuchung) wird eine Pauschale von 5,00 EUR erhoben. Diese Kostenpauschale trägt der Auftraggeber, sofern er die Rückbuchung zu vertreten hat. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten; KYZNCODE behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor.
(5) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto zum Einzugszeitpunkt eine ausreichende Deckung aufweist. Kosten, die bei KYZNCODE durch eine nicht gedeckte Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§ 10 Gewährleistung
(1) Für die entwickelte Software gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab schriftlicher Abnahme der finalen Lieferung (Rollout). Innerhalb dieses Zeitraums werden Mängel, die auf Entwicklungsfehler zurückzuführen sind, kostenfrei behoben. Die Verkürzung der gesetzlichen Verjährungsfrist gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistig verschwiegenen Mängeln, bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Von der Gewährleistung ausgenommen sind insbesondere:
- Fehler durch nachträgliche Änderungen an Backend-APIs, Datenstrukturen oder Schnittstellen durch Dritte
- Inkompatibilitäten durch Updates oder Änderungen von Drittanbieter-Diensten (z. B. Cloud-Plattformen, KI-Dienste)
- Eingriffe in den Quellcode durch den Auftraggeber oder Dritte
- Fehler durch unsachgemäße Nutzung der Software
- Qualität der durch KI-Komponenten generierten Inhalte und Antworten
- Mängel, die auf unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zurückzuführen sind
§ 11 Haftung
(1) KYZNCODE haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet KYZNCODE ausschließlich für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Gesamtvergütung des betroffenen Auftrags, mindestens aber 25.000 EUR je Schadensfall.
(3) Eine weitergehende Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Regelungen – ausgeschlossen.
(4) KYZNCODE übernimmt keinerlei Haftung für die vom Auftraggeber erzeugten Inhalte der verwendeten Softwarelösung.
(5) Bei Datenverlust haftet KYZNCODE nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber eingetreten wäre, es sei denn, die Datensicherung gehörte zum beauftragten Leistungsumfang von KYZNCODE.
§ 12 Datenschutz und rechtliche Verantwortung
(1) Für die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften ist während des Betriebs der Auftraggeber bzw. der jeweilige Anwender verantwortlich. Soweit KYZNCODE im Rahmen von Hosting- oder Betriebsleistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab.
(2) Die Erstellung und Prüfung von Impressum, AGB und Datenschutzbestimmungen für die entwickelte Softwarelösung obliegt dem Auftraggeber. KYZNCODE erbringt keine Rechtsberatung.
(3) KYZNCODE informiert den Auftraggeber auf Anfrage gerne über relevante Aspekte im Zusammenhang mit der DSGVO oder dem EU Artificial Intelligence Act (AI Act). Für rechtssichere Aussagen empfehlen wir, einen Fachanwalt hinzuzuziehen. Auf Anfrage kann KYZNCODE einen geeigneten externen Dienstleister empfehlen.
(4) Sämtliche rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem Einsatz von KI-Komponenten (z. B. Urheberrecht, KI-Compliance) werden vom Auftraggeber übernommen.
§ 13 Zusatzleistungen und Change Requests
Individuelle und zusätzliche Leistungen, Produkterweiterungen oder Anpassungen außerhalb der im Angebot und in der Leistungsbeschreibung getroffenen Vereinbarungen erfordern eine separate schriftliche Beauftragung durch den Auftraggeber und werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet.
§ 14 Künstliche Intelligenz (KI)
(1) Soweit KI-Komponenten in die entwickelte Lösung integriert werden, können die genaue Anwendung und die damit verbundenen Kosten erst im Entwicklungsprozess abschließend bestimmt werden. Entstehende Drittanbieterkosten werden transparent mitgeteilt und nur nach Freigabe durch den Auftraggeber ausgeführt.
(2) KYZNCODE übernimmt keine Gewähr für die inhaltliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der durch KI-Komponenten generierten Ergebnisse. Alle KI-Ausgaben müssen von einem Menschen kritisch geprüft und validiert werden.
§ 15 Referenz- und Präsentationsrecht
Der Auftraggeber räumt KYZNCODE das nicht-exklusive, zeitlich unbeschränkte Recht ein, die im Rahmen des Projekts entwickelte Softwarelösung sowie damit verbundene Projektergebnisse (z. B. Screenshots, Beschreibungen, Funktionsübersichten) zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Dies umfasst insbesondere die Veröffentlichung auf der eigenen Website sowie die Verwendung in Präsentationen und Marketingmaterialien. Vertrauliche Geschäftsdaten des Auftraggebers sind von der Darstellung ausgenommen, sofern nicht ausdrücklich eine gesonderte Freigabe erteilt wird. Auf Wunsch des Auftraggebers kann dieses Recht im Einzelfall durch schriftliche Vereinbarung eingeschränkt werden.
§ 16 Angebotsgültigkeit und Vertragsabschluss
(1) Angebote von KYZNCODE sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig. Nach Ablauf der Gültigkeitsfrist bedarf es einer erneuten Angebotsstellung.
(2) Mit Unterzeichnung des Angebots durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als erteilt und diese AGB als Bestandteil des Vertrags anerkannt. Die AGB werden dem Angebot beigefügt oder darin mit Abrufmöglichkeit verlinkt.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse und als vertraulich gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, verwenden sie nur für die Vertragsdurchführung und schützen sie durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen im Sinne des Geschäftsgeheimnisgesetzes (GeschGehG).
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegen sind. Sie besteht für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus fort.
§ 18 Hosting und Betrieb: Laufzeit, Kündigung, Datenherausgabe
(1) Hosting- und Betriebsverträge laufen, sofern im Einzelangebot nichts anderes vereinbart ist, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
(2) Nach Vertragsende stellt KYZNCODE dem Auftraggeber dessen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zur Übernahme bereit und löscht sie anschließend, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausschließlich der Unternehmenssitz der KYZNCODE GmbH (Luckenwalde), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 20 Schlussbestimmungen
(1) Soweit diese AGB oder das Einzelangebot Schriftlichkeit verlangen, genügt die Textform (§ 126b BGB), insbesondere E-Mail, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB oder des jeweiligen Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
KYZNCODE GmbH · Käthe-Kollwitz-Straße 17 · 14943 Luckenwalde
Handelsregister: Amtsgericht Potsdam · HRB 37178 P · USt.-IdNr.: DE355636756
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Geschäftsführer: Marco Danker, Sebastian Röse